Unsere Steuerkanzlei in Lage hilft Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung!
Es nähert sich die nächste Steuererklärung?
Nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile und lassen Sie sich von der Steuerkanzlei Wilkenloh in Lage helfen, Ihre Steuererklärung vorzubereiten. Wir bieten unseren Service für verschiedenste Einkommensquellen an, sodass Sie optimal profitieren können.
Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet
Sie werden sicherlich viele Fragen haben, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Hier beantworten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen mit einer umfassenden, individuellen Beratung zur Verfügung.
Wie ist die Steuererklärung abzugeben?
Die Abgabe der Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies kann auf persönlichem Wege, postalisch oder elektronisch geschehen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, kümmert er sich um die Abgabe an das Finanzamt.
Was ist bei der Steuererklärung absetzbar?
Es ist möglich, einige Kosten wie Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerkosten, Spenden, private Altersvorsorge, Kosten für die Kinderbetreuung und Werbungskosten abzusetzen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?
Um die Steuererklärung einzureichen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, darunter allgemeine Angaben, Informationen zu Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Was kostet die Steuererklärung bei Steuerberater?
Die Kosten werden anhand der Steuerberatervergütungsverordnung bestimmt. Diese definiert einen Rahmen für das Honorar. Um genaue Gebühren zu berechnen, greift man auf die Zehnten zurück. Diese sind entweder zehn Prozent der Gesamtsumme oder ein Zehntel der Höchstgebühr.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Als Arbeitnehmer müssen Sie unter bestimmten Umständen Ihre Steuererklärung abgeben, wie etwa bei Lohnsteuerfreibeträgen, Einkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- oder Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- oder Lebenspartnern, Scheidung und Wiederheirat, Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Eintrag S in der Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die oben genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wird sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich der Zeitraum. Die Steuererklärung muss dann entsprechend für 2022 bis zum 31.07.2023 zum 02.06.2024 bis zum 30.04. sowie 2025 bis zum 01.03. des darauf folgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Wir sind für Sie da!